Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
(1) Anbieter der Vermittlungsplattform Babsi („Plattform" oder „Babsi") ist die Babsi GmbH, Gerhard-vom-Rath-Straße 2, 50968 Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 126878, vertreten durch die Geschäftsführerin Fee-Kristin Thuir (im Folgenden „Anbieter").
(2) Diese AGB gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung für sämtliche Verträge zwischen dem Anbieter und den Nutzer:innen der Plattform.
(3) Abweichende Bedingungen der Nutzer:innen werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Gegenstand der Plattform, Leistungsumfang
(1) Babsi ist eine reine Vermittlungsplattform und tritt selbst nicht als Auftraggeber oder Auftragnehmer auf. Die Plattform bringt zwei Seiten zusammen:
- Auftraggeber (Privatpersonen, Hausverwaltungen, Gewerbe) bei der Suche nach geeigneten Handwerksbetrieben für einen konkreten Auftrag.
- Handwerksbetriebe bei der Akquise passender Aufträge in ihrer Region und ihrem Gewerk.
(2) Die Vermittlung läuft über WhatsApp: Auftraggeber beschreiben ihr Vorhaben, der Anbieter spricht passende Betriebe an, sammelt deren Rückmeldungen (insbesondere grobe Preis- und Terminangaben) und legt sie dem Auftraggeber vor. Der Auftraggeber wählt aus; der Anbieter stellt den Kontakt her und dokumentiert die Eckdaten in einem Auftrags-PDF.
(3) Neben der kostenlosen Vermittlung bietet der Anbieter als optionalen, kostenpflichtigen Zusatzdienst die Vor-Ort-Besichtigung durch einen Betrieb an (§ 5 Abs. 2). Diese wird nur nach ausdrücklicher Beauftragung wirksam.
(4) Verträge über die Erbringung handwerklicher Leistungen (z. B. Werkvertrag, Dienstvertrag) werden ausschließlich zwischen Auftraggeber und Betrieb geschlossen. Der Anbieter ist nicht Vertragspartei dieser Leistungsverträge und schuldet weder die handwerkliche Leistung noch deren Bezahlung.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Der Nutzungsvertrag mit dem Anbieter kommt zustande, sobald eine Person Babsi via WhatsApp eine Nachricht sendet und damit das Vermittlungsangebot konkludent annimmt.
(2) Eine separate Registrierung oder ein Account werden nicht angelegt. Identifikationsmerkmal ist die WhatsApp-Telefonnummer.
(3) Für Handwerksbetriebe entsteht eine Vergütungspflicht in Form einer Erfolgs-Gebühr nach Maßgabe der §§ 6 und 7, sobald ein über die Plattform vermittelter Auftraggeber den Betrieb für einen Auftrag auswählt. Das Eintragen als Betrieb und der Empfang von Auftrags-Vorschlägen sind für sich genommen kostenlos.
§ 4 Pflichten der Nutzer:innen, Umgehungsverbot
(1) Nutzer:innen versichern, dass alle bei der Vermittlung mitgeteilten Angaben wahrheitsgemäß sind.
(2) Untersagt sind insbesondere:
- Spam, Massenanfragen, Belästigungen Dritter über die Plattform
- vorsätzlich falsche Angaben zu Identität, Qualifikationen oder Auftragsumfang
- die Vorgabe einer nicht ernsthaften Nachfrage zur bloßen Datenabfrage
- diskriminierende Inhalte (Geschlecht, Herkunft, Religion etc.)
- Verwendung der Plattform für rechtswidrige Tätigkeiten
(3) Umgehungsverbot: Kommt der Kontakt zwischen einem Auftraggeber und einem Betrieb durch die Vermittlung von Babsi zustande, ist es beiden Seiten – sowohl dem Auftraggeber als auch dem Betrieb (Auftragnehmer) – untersagt, den Anbieter zu umgehen, um die Plattform und die Erfolgs-Gebühr zu vermeiden. Untersagt ist insbesondere, den vermittelten Auftrag bewusst außerhalb der Plattform abzuschließen oder abzuwickeln, den Betrieb unter Ausschluss von Babsi direkt zu beauftragen oder das Zustandekommen eines vermittelten Auftrags zu verschweigen. Das Verbot gilt für den vermittelten Auftrag sowie für unmittelbar daraus resultierende Folgeaufträge zwischen denselben Parteien innerhalb von 12 Monaten ab der Vermittlung. Maßgeblich ist, dass der Kontakt zwischen Auftraggeber und Betrieb durch die Vermittlung des Anbieters zustande gekommen ist.
(4) Bei Verstößen kann der Anbieter den Zugang sperren und ggf. Schadensersatz fordern.
§ 5 Leistungen und Kosten für Auftraggeber
(1) Die Vermittlung von Handwerksbetrieben über Babsi ist für Auftraggeber kostenlos. Es entstehen keine Vermittlungs-, Anmelde- oder Provisionsgebühren. Kosten entstehen nur für die ausdrücklich gebuchte Besichtigungs-Pauschale nach Absatz (2).
(2) Besichtigungs-Pauschale. Beauftragt ein Auftraggeber einen Betrieb ausdrücklich zu einer Vor-Ort-Besichtigung, bevor ein Auftrag vergeben wird, fällt hierfür eine Besichtigungs-Pauschale von 79 € (Endpreis inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer) an. Diese wird bei Zustandekommen des Auftrags vollständig auf den Auftrag angerechnet. Die Pauschale wird nur nach ausdrücklicher Beauftragung der Besichtigung wirksam und per SEPA-Lastschrift über den Zahlungsdienstleister GoCardless Ltd. eingezogen; die Rechnung wird elektronisch bereitgestellt.
§ 6 Erfolgs-Gebühr für Handwerksbetriebe
(1) Das Eintragen als Handwerksbetrieb und der Empfang von Auftrags-Vorschlägen sind kostenlos. Es fallen keine Lead-Gebühren, keine Grundgebühr und kein Abonnement an.
(2) Eine Erfolgs-Gebühr entsteht ausschließlich dann, wenn ein über die Plattform vermittelter Auftraggeber den Betrieb für seinen Auftrag auswählt (Zuschlag). Ohne Zuschlag fällt keine Gebühr an.
(3) Die Erfolgs-Gebühr ist nach der Auftragsgröße gestaffelt. Maßgeblich für die Einstufung ist der vom Betrieb geschätzte Netto-Auftragswert. Es gelten folgende feste Stufen, jeweils netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %):
- Netto-Auftragswert unter 500 € → Erfolgs-Gebühr 15 € netto (= 17,85 € brutto)
- Netto-Auftragswert von 500 € bis 2.000 € → Erfolgs-Gebühr 39 € netto (= 46,41 € brutto)
- Netto-Auftragswert über 2.000 € → Erfolgs-Gebühr 79 € netto (= 94,01 € brutto)
(4) Die im Einzelfall anwendbare Stufe wird dem Betrieb vor der verbindlichen Annahme des jeweiligen Auftrags mitgeteilt. Lässt sich der Auftragswert nicht bestimmen, gilt die mittlere Stufe (39 € netto). Der Anbieter kann die Stufen-Einteilung und die Beträge mit Wirkung für künftige Vermittlungen nach Maßgabe von § 13 anpassen.
(5) Der Anbieter schuldet keinen wirtschaftlichen Erfolg. Anzahl und Art der Auftrags-Vorschläge richten sich nach dem aktuellen Marktangebot in der jeweiligen Region und dem Gewerk.
(6) Besichtigungs-Vermittlung. Wird ein Betrieb über die Plattform zu einer Vor-Ort-Besichtigung beauftragt (§ 5 Abs. 3), fällt hierfür eine gesonderte Vermittlungs-Gebühr von 39 € netto (zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer) an. Von der vom Auftraggeber gezahlten Besichtigungs-Pauschale (79 €) verbleibt der Restbetrag beim Betrieb. Kommt im Anschluss ein Auftrag zustande, wird die bereits gezahlte Besichtigungs-Vermittlungs-Gebühr auf die Erfolgs-Gebühr nach Absatz (3) angerechnet.
§ 7 SEPA-Mandat, Fälligkeit, Abrechnung
(1) Mit dem ersten über die Plattform gewonnenen Auftrag erteilt der Betrieb dem Anbieter ein SEPA-Lastschriftmandat über den Zahlungsdienstleister GoCardless Ltd. Die Erteilung erfolgt im Rahmen der Auftragsabwicklung via WhatsApp bzw. über den vom Anbieter bereitgestellten Link.
(2) Die Erfolgs-Gebühr wird je gewonnenem Auftrag fällig und per SEPA-Lastschrift eingezogen.
(3) Bei Rücklastschriften werden eventuell anfallende Bankgebühren weitergegeben. Der Anbieter behält sich vor, die Vermittlung weiterer Aufträge an den Betrieb bei wiederholter Rücklastschrift auszusetzen.
(4) Rechnungen werden elektronisch per E-Mail oder über WhatsApp bereitgestellt.
§ 8 Laufzeit und Beendigung
(1) Es besteht kein Abonnement und keine Mindestvertragslaufzeit. Der Betrieb zahlt ausschließlich die Erfolgs-Gebühr für tatsächlich gewonnene Aufträge.
(2) Der Betrieb kann den Empfang von Auftrags-Vorschlägen jederzeit formlos beenden – per WhatsApp an Babsi (z. B. „keine Aufträge mehr") oder per E-Mail an info@fragbabsi.de.
(3) Bereits entstandene Erfolgs-Gebühren für vor der Beendigung gewonnene Aufträge bleiben geschuldet.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Beendigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher
Die Erfolgs-Gebühr nach § 6 wird ausschließlich von Handwerksbetrieben geschuldet, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind. Ein Widerrufsrecht gemäß § 312g BGB findet auf diese Verträge keine Anwendung.
Auftraggeber, die Verbraucher sind und Babsi kostenlos (zur reinen Vermittlung) nutzen, haben mangels entgeltlicher Hauptleistung kein gesondertes Widerrufsrecht. Sie können die Konversation jederzeit beenden.
Bucht ein Auftraggeber, der Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, einen kostenpflichtigen Zusatzdienst nach § 5 (Besichtigungs-Pauschale), steht ihm hierfür ein Widerrufsrecht von 14 Tagen gemäß §§ 312g, 355 BGB zu. Der Widerruf kann formlos erklärt werden, z. B. per E-Mail an info@fragbabsi.de oder per WhatsApp an Babsi. Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass der Anbieter mit der Leistung (z. B. Organisation der Besichtigung) bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, schuldet er bei Widerruf Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen; für vollständig erbrachte Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht nach Maßgabe des § 356 BGB.
§ 10 Haftung des Anbieters
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für:
- die Qualität der durch vermittelte Betriebe erbrachten Handwerksleistungen
- die Bonität, Pünktlichkeit oder das wirtschaftliche Verhalten von Auftraggebern oder Betrieben
- das tatsächliche Zustandekommen einer Vermittlung oder eines Auftrags
(4) Die Plattform nutzt KI-Komponenten (Sprachmodelle). Der Anbieter weist darauf hin, dass KI-Antworten Fehler enthalten können. Wesentliche Entscheidungen (Vertragsschluss, Auftragsannahme) sollten stets vom Nutzer geprüft werden.
§ 11 Verfügbarkeit
Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit der Plattform von 99 % im Jahresmittel an, ohne dies verbindlich zuzusagen. Wartungsarbeiten, Störungen Dritter (insbesondere WhatsApp/360dialog, Anthropic, Hetzner) sowie Force-Majeure-Ereignisse können zu vorübergehenden Ausfällen führen.
§ 12 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der separaten Datenschutzerklärung.
§ 13 Änderungen dieser AGB
(1) Der Anbieter darf diese AGB sowie die Höhe und Einteilung der Erfolgs-Gebühr (§ 6) mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aus rechtlichen oder produkttechnischen Gründen erforderlich oder angemessen ist. Bereits vermittelte Aufträge bleiben von einer Änderung unberührt.
(2) Betriebe werden über wesentliche Änderungen mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail oder WhatsApp informiert. Sie können der Änderung innerhalb dieser Frist widersprechen; in diesem Fall endet die weitere Vermittlung mit Wirksamwerden der Änderung.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen mit Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist Köln.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Klauseln tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
